Um irgendwelche Rechtsgeschäfte in Spanien vornehmen zu können, brauchst Du vor allem eine NIE- (número de identificación de estranjero) bzw. NIF-Nummer (número de identificación fiscal), ohne die kannst Du nicht mal einen Handy-Vertrag abschließen. Um diese zu beantragen, brauchst Du das empadronamiento, etwa vergleichbar der dt. Wohnsitzmeldung am Einwohnermeldeamt.
Für den Autokauf reicht das empadronamiento. Manche subalternen Bankangestellten verlangen die residencia z.B. bei Konteneröffnungen, das ist aber definitiv falsch und durch "solides" Auftreten oder das Gespräch mit dem Filialleiter (der hier immer "director" heißt) aus der Welt zu schaffen. Auch hier reicht immer das empadronamiento.
Die Notwendigkeit der früheren residencia für EU-Bürger resultierte neben einer eher wackligen spanischen Gesetzesgrundlage vor allem aus der Tatsache, daß Du nur damit die Rabatte auf alle Flüge und Fährverbindungen zwischen den Kanaren und der peninsula bekommen hast. Ob und wann das auch mit dem "certificado de registro como residente comunitario" passiert, weiß ich auch noch nicht. Hab' das Ding selbst (noch) nicht und auch keiner meiner Bekannten. Vielleicht ruf' ich mal bei einem der Verkehrsträger hier an und frage.
Zitat:
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Zitat von lacanausurfer Für beide brauche ich aber einen Miet- bzw. Kaufvertrag eines Wohnsitzes, richtig? :-? |
Richtig, da beide Dokumente sich darauf beziehen, daß Du Dich dauerhaft oder zumindest für erhebliche Zeit in Spanien aufhalten willst, musst Du einen regelmäßigen Wohnsitz nachweisen, eben durch Mietvertrag oder escritura (Grundbuch-Auszug)
[addsig]