Ich kann an dieser Meldung eigentlich nichts so Besonderes finden, denn - soweit ich weiss - gibt es im Schuldnerrecht schon die Moeglichkeit Aussenstaende mittels eines EU-Titels einzutreiben.
Und wenn nicht besonders im Unterhaltsrecht, wo Kinder die Leidtragenden sind, waere so etwas angebracht ??? |