Jawoll das geht und zwar steht es genau
Hier
Danach kann der Ehepartner und sogar der Partner die seit mind. 1 Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben bei dem anderen Partner mitkrankenversichert werden.
Sie dürfen über kein eigenes Einkommen verfügen und müssen normalerweise im gleichen Haushalt leben.
Damals wurde von uns die Heiratsurkunde als Nachweis gefordert.[addsig]