Ganz schön vertrackt, die Thematik.
Aktive Sterbehilfe - passive Sterbehilfe - Tötung durch Unterlassen/ Unterlassene Hilfeleistung - Berufliches Selbstverständnis des Arztes - Christlicher Glaube
alles das sind so gängige key-words in der Thematik. Es muss wohl auch bürokratisch/juristisch korrekt geregelt werden, um den gutmeinenden Sterbehelfer nicht dem Verdacht kriminellen (sogar "schwerkriminellen") Handelns auzusetzen. Und andererseits die Sache nicht zu einfach und für andere Beweggründe instrumentalisierbar zu machen.
Jeder dieser Fälle ist ein Einzelfall und kann nur mittels Einzelfall-Entscheidung überhaupt entschieden werden. Bei der Außenstehende wohl nie all die Kenntnisse und berechtigten Vermutungen haben können, die unabdingbar sind, um mitreden zu können.
Ich vermute, daß im engen häuslichen Umfeld gar manches oft sogar im Zusammenwirken mit dem jahrzehntelangen Haus- und Vertrauensarzt geregelt wird, ohne das groß nach außen und an die Gerichte heranzutragen, was dann "auf die leise" nicht mehr geht, wenn jemand erstmal in der Intensiv- und Maschinenmedizin und unter lauter Fremden gelandet ist. Allerdings vermute ich auch, daß im schon zitierten "engen häuslichen Umfeld" gar mancher lästige lustige Greis diese spezielle Hilfe erfährt, obwohl er sie überhaupt nicht wollte. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema... editiert von: sanmiguel, 02.03.2007, 15:34 Uhr [addsig] |