
02.03.2007, 10:38
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| Erfahrener Benutzer | | Registriert seit: 10.05.2006
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Seit gestern ist Spanien um einen wichtigen Präzedenzfall reicher. In Granada erhielt eine Patientin die richterliche Erlaubnis, die Herz-Lungenmaschine die sie am Leben erhält, abstellen zu lassen. In der Urteilsbegründung heißt es, es handele sich bei der Entscheidung um eine „rechtliche Anpassung“ und nicht um eine „strafbare Handlung“. Inmaculada Echevarría leidet an einer Muskeldystrophie, einem erblich bedingten Muskelschwund. Bereits seit neun Jahren ist sie in einem Krankenhaus bewegungslos ans Bett gefesselt. Nun wird verhandelt, wo das Leben der unheilbar Kranken beendet wird. Bevor die Geräte abgeschaltet werden erhält die Frau starke Beruhigungsmittel, um zu gewährleisten, dass sie nicht leidet. Das Hospital San Rafael, in dem sie derzeit liegt, könnte sich weigern, die Prozedur durchzuführen. Gesundheitsministerin María Jesús Montero garantierte jedoch, für diesen Fall eine andere Klinik zu finden. Wie ihr Anwalt mitteilte ist die 51-Jährige nach dem Urteil zufrieden, aufgeregt und froh, dass bald alles vorüber ist.
| Dieser Fall lässt die Diskusion zum Thema Sterbehilfe wieder neu aufkommen und zeigt wie unterschiedlich in der sonst so "einigen" EU verschiedene Regelungen ganz unterschiedlich gehandhabt werden. Was haltet ihr von Sterbehilfe? |