Wenn das österreichische Konsularrecht so geregelt ist wie das deutsche, dann wohl nicht. Aber Du kannst dann den alten Lappen immerhin abgeben bzw. einen Verlängerungsantrag stellen, der dann vom Honorarkonsul an das nächstgelegene Berufskonsulat bzw. die Botschaft in Madrid auf dem Dienstweg weitergeleitet wird.
Unterschriftsbeglaubigungen, Antragsstellung, Abgabe und Aushändigung von Dokumenten - das sind so die klassischen Dinge, die ein Honorarkonsul machen darf. |