Franky,
es würde zu weit führen, die rechtliche Problematik hier voll auszubreiten.
Das Hotel stand schon als das Küstenschutzgesetz verabschiedet wurde.
Meiner Meinung nach war das 1987!
Nach diesem Gesetz kann auch ein vorher rechtmässiger Bau später rechtswidrig werden.
Möglicherweise kann sich der Eigentümer auch nicht auf Bestandschutz berufen.
Jemand, der Störer (Verursacher eines rechtswidrigen Zustandes) ist, wird normalerweise entschädigungslos enteignet bzw. erhält eine Abrissverfügung.
Hier liegt der Fall anders.
Das Hotel muss weg, es steht da ja rechtswidrig, der Eigentümer erhält aber ausnahmsweise ein Ersatzgrundstück als Entschädigung, weil sein Bau vorher rechtmässig war, aber später rechtswidrig wurde.
Das ist der Unterschied zum Schwarzbau.
Übrigens: Das Teil ist längst voll abgeschrieben!
Sag mal ehrlich, findest Du das wirklich gut, dass dort ein Hotel steht?
Was sagst du denn kommenden Generationen, wenn sie fragen, was Du mit ihrer Küstenlinie gemacht hast?
Voll im Thema mit San Miguel im Kühlschrank und Grüner Veltliner im Anschlag
Vilaflor editiert von: Vilaflor, 10.02.2007, 23:15 Uhr [addsig] |