Hallo!
Falls es jemanden interessiert: ein canarischer anwalt ist durchaus der meinung, ich müsse bis zu 6 monaten garantie geben. er schlägt als procedere vor, dass der käufer das fahrzeug aus gomera hierher zurückbringt und es in meiner werkstatt (die es kurz vor dem tüv-termin gecheckt haben) daraufhin untersucht wird, ob die von ihm angegebenen schäden alt oder neu sind. je nachdem muss ich dann das auto zurücknehmen. sollte das auto also jetzt schon nicht mehr fahrbereit sein, hat er das problem. ich halte euch gerne auf dem laufenden. susan |