Da hat canaria111 Recht mit dem Weiterbestehen Deiner Haftung! Zwar muss nach Gesetz der Käufer eines GW diesen innerhalb von 14 Tagen auf sich ummelden, aber wenn er's nicht tut, ist es ziemlich mühselig, ihn dazu zu zwingen. Falls Ihr keinen formalen Kaufvertrag abgeschlossen habt (solicitud de compra venta), wird der neue Käufer mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar Schwierigkeiten haben, das Fahrzeug überhaupt auf seinen Namen anzumelden.
Weißt Du überhaupt, in welchem Ayuntamiento auf La Gomera er wohnt (lässt sich ggf. über seine Festnetz-Telefonnummer herausfinden, falls Du die noch hast)? Ich würde Dir empfehlen, dem trafico auf La Gomera schriftlich mitzuteilen, daß und an wen Du das Fahrzeug verkauft hast und vielleicht nach erfolglosem Ablauf der 14-Tage-Frist die Polizei einzuschalten.
Hab' zur Sicherheit noch auf der Website von DGT nachgesehen, auf La Gomera scheint's gar keine trafico-Niederlassung zu geben, nur Santa Cruz de Tenerife und Santa Cruz de La Palma sind da gelistet. Der Käufer muß dann vermutlich die Umschreibung auf Teneriffa vornehmen lassen. Vielleicht liest ein Resident aus La Gomera mit und weiß aus eigener Erfahrung darüber genau Bescheid. |