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Alt 02.07.2009, 13:23
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sanmiguel sanmiguel ist offline
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sanmiguel wird schon bald berühmt werden
Standard BVG-URTEIL: Auch Rückkehrer aus dem Ausland haben Anspruch auf den Basis-Tarif

Das ist mir soeben reingeschneit:

Wer vor dem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert war, bleibt es auch bei Heimkehr

Gute Nachrichten für deutsche Rückkehrer aus dem Ausland: Private Krankenversicherer sind weiterhin verpflichtet, Privatpersonen in den Basistarif aufzunehmen. Auch Risiko-Ausschlüsse oder Zuschläge aufgrund von Vorerkrankungen dürfen die privaten Anbieter nicht vornehmen. Einzige Bedingung: Rückkehrer müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt zuletzt privat versichert gewesen sein. Dies hat das Bundesverfassungs-Gericht letzte
Woche entschieden.

PRIVATE VERSICHERER SCHEITERN MIT VERFASSUNGSKLAGE
Hintergrund: Im März 2008 hatten insgesamt 30 private Krankenversicherer - darunter beispielsweise Allianz, DKV und Viktoria – Verfassungsbeschwerde gegen die Gesundheitsreform der Bundesregierung beim Gericht eingereicht. Das Bundesverfassungs-Gericht hat diese Beschwerde nun jedoch in allen einzelnen Klagepunkten abgeschmettert.
Im Zentrum der Kritik stand vor allem der Basistarif. Diesen müssen die Versicherer seit dem 1. Januar dieses Jahres all jenen Bundesbürgern anbieten, die hierzulande keinen Krankenversicherungsschutz haben und beispielsweise aufgrund von selbstständiger Berufstätigkeit der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Der Basistarif muss dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und darf auch nur maximal so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, also derzeit rund 570 Euro pro Monat.

AUCH GESETZLICHE KASSEN MÜSSEN RÜCKKEHRER AUFNEHMEN
Wer vor seinem Auslandsaufenthalt gesetzlich versichert war, hat in jedem Fall das Recht, sich nach seiner Rückkehr nach Deutschland wieder in der gesetzlichen Krankenkasse abzusichern.
Das heißt: Deutsche, die aus dem Ausland zurückkommen, haben in jedem Fall Zugang zu einer Krankenversicherung. Sogar Personen, die bisher weder gesetzlich noch privat abgesichert waren, erhalten Schutz. Die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit entscheidet dann darüber, welchem Versicherungssystem diese zugeordnet werden können.

Die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 im Zuge der Gesundheitsreform hat sich insbesondere für deutsche Auswanderer, die aus diversen Gründen wieder nach Deutschland zurückkehren mussten, als echter Segen erwiesen. „Wir haben oft genug erlebt, dass Rückkehrer aufgrund von Erkrankungen oder ihres hohen Alters ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dastanden, weil weder die gesetzlichen noch die privaten Versicherer diese Personen in ihre Tarife aufnehmen wollten.
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