Zitat:
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Zitat von Franco Hab den Wisch zur Einschreibung auch schon längst wieder zurückgeschickt bzw. abgegeben. |
Das bedeutet also, dass Du vor 4 Jahren noch nicht gewählt hast, denn sonst hättest Du nicht erneut ein Formular bekommen, indem Du Deine Entscheidung mitteillen kannst ob Du Dein Wahlrecht in Spanien ausübern willst oder nicht, denn wer sich einmal in die Wählerliste eingetragen hat, braucht dies nie wieder zu tun solange er in Spanien wohnt. Er bekommt dann nur noch relativ kurz vor den Wahlen eine Mitteilung welches sein Wahllokal ist.
editiert von: queru, 14.10.2006, 22:12 Uhr [addsig]
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