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Alt 14.10.2006, 19:36
Gast
 
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da kann ich franco nur in jeder hinsicht recht geben. (na gut, das mit den gastarbeitern in d nicht, aber das steht ja auf einem anderen blatt)

nach meinem letzten stand darf man sich nur 6 monate lang im ausland als arbeitsloser versuchen.

gehst du einfach so weg, freiwillig die arbeit aufgegeben, dann verfallen nach 4 jahren deine ansprueche auf arbeitslosengeld in d, egal wie lange und wie viel du vorher auch eingezahlt hast und nie in anspruch genommen.

nicht nur die bezahlung ist hier bescheiden, sondern im allgemeinen meines wissens auch die bedingungen. natuerlich gibt es ausnahmen.
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