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Alt 12.10.2006, 09:52
Kogler500 Kogler500 ist offline
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Das ist korrekt!
Der Sinn und Zweck einer Fremdunterbringung sollte es nicht sein, dass der Kontakt zu den Familienmitgliedern eingedämmt wird. Leider ist es aber hier in diesem Fall so.

Und ich kenne noch einen Fall, wo man 3 kleine Kinder im Alter von 5, 3 und 2 Jahren in ein SOS Kinderdorf gesteckt hat und auch hier wird der Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbunden. Denn die leibliche Mutter ist dort die "Bauchmama", und dies wird den Kindern so auf den weiteren Lebensweg mitgegeben.

Es werden auch Geburtstagspakte an das Jugendamt weitergeleitet, ohne dass das Kind es gesehen hätte.
Traurig in dieser Welt von heute.

Und alles geschieht, wie es von Jugendämtern immer wiede rzu hören ist," zum Wohle des Kindes".
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Sabine Kogler
INHR Gebietsleiterin Klagenfurt - Stadt
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