Hola, als Ergänzung zu der Basis-Mail, möchte noch folgendes anmerken: der GC gelang es tatsächlich anhand der Fingerabdrücke den Einbrecher dingfest zu machen. Der Haftrichter hat den Einbrecher jedoch beim Haftprüfungstermin die Tat als "geringfügig" ausgelegt und den Einbrecher wieder aus dem Gefängnis entlassen! Hierbei muß man sich fragen, wer soll jetzt vor wem geschützt werden? Die Einbrecher oder die Opfer!
Viva Espana! Don Carlos
P.s. Jeder kann sich schützen wie er will - nur es gibt kein Schutz gegen die primitive Willkür hiesiger Obrigkeit!!! |