Santana hat Recht, man muss 12 zusammenhängende Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen könenn, um Arbeitslosengeld zu kriegen. Da hat sich auf gesetzlicher Ebene ein bißl was geändert, natürlich ohne große Öffentlichkeit, und damit sind tausende von z.B Sprachlehrerinnen, die von den Aytos grundsätzlich ja nur 8-Monats-Verträge bekommen (notfalls auch 10 Jahre hintereinander) eiskalt ins Messer gelaufen. In diesem Jahr gab's plötzlich kein Arbeitslosengeld mehr, ohne jede Vorankündigung.
Erwartet Euch am besten gar nix aus spanischer ALG-Zahlung und freut Euch, wenn ihr doch was kriegt. Die oft geübte Praxis spanischer Unternehmer, nur ein Halbtages-Mindestgehalt vertraglich zu fixieren, auch wenn Ihr ganztags arbeiten und irgendeinen Differenzbetrag halt dann bar auf die Hand bekommt (vielleicht...), ist fatal für die ALG-Bemessung, weil die sich immer auf den vertraglich fixierten Werten aufbaut. Und 60 % von € 482,00 sind nicht so arg viel, meist nicht mal die Miete. |