wenn das auto vor dem umzug nach teneriffa mind. sechs monate auf deinen namen angemeldet war, kann es als umzugsgut angemeldet werden und du zahlst keine steuern oder abgaben. für die abgabenbefreiung muss ein antrag gestellt werden.
kann das auto nicht als umzugsgut angemeldet werden, zahlst du insgesamt 25,8% abgaben, gerechnet auf den auf teneriffa gültigen schätzpreis.
wenn du viel zeit und geduld hast sowie ausreichend gut spanisch sprichst - selber machen. anderenfalls wirklich besser gestoria beauftragen. |