
24.07.2008, 09:00
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| Lesender Benutzer | | Registriert seit: 14.06.2008 Ort: Kabul-Guarazoca-Ifonche**Und die Frisur hält immer noch!
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Immer wieder neuen Ärger mit dem sog. Einbürgerungstest. Zitat: Deutscher Mieterbund: Frage fünf im Einbürgerungstest fehlerhaft
Dr. Franz-Georg Rips, der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), kritisiert in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die 5. Frage des neuen Einbürgerungstests, welche lautet: "Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?"
Zur Auswahl steht Postbote, Vermieter, Nachbar oder Arbeitgeber. Die Lösung, dass dem Vermieter dieses Recht zustehe, ist laut Rips falsch. Artikel 13 des Grundgesetzes sichert das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Mietwohnungen zählen ebenfalls dazu.
"Die von Ihrem Ministerium entwickelte und verbreitete Frage lässt verfassungsrechtliche Grundkenntnisse vermissen.", so Rips an Schäuble. Er fordert, die Frage fünf des Einbürgerungstests ersatzlos zu streichen, ein uneingeschränktes Besichtigungsrecht des Vermieters existiert nämlich nicht.
Quelle: linkszeitung.de
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Geändert von Hijo de Puta (24.07.2008 um 09:11 Uhr).
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