@den15
Nach meinen Informationen musst Du nachweisen, dass das Auto mindestens 6 Monate dein Eigentum ist, wozu der Kaufvertrag genügt.
Allerdings muss nach spanischer Auffassung das Fahrzeug als Umzugsgut auch mindestens 6.000km auf dem Tacho haben, sonst sind die Gebühren trotzdem fällig.
Besitznachweis: Kaufvertrag.
Altersnachweis: (zusätzlich) mindestens 6.000km gefahren.
Soviel vorab. Ich arbeite gerade an einer umfassenden Information dazu, aber das wird noch etwas dauern. ___________
Geändert von Auditor (02.06.2008 um 13:22 Uhr).
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