Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 12:36
Benutzerbild von Auditor
Auditor Auditor ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 29.04.2008
Ort: Teneriffa
Beiträge: 494
Auditor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Auditor eine Nachricht über MSN schicken
Standard

@den15

Nach meinen Informationen musst Du nachweisen, dass das Auto mindestens 6 Monate dein Eigentum ist, wozu der Kaufvertrag genügt.

Allerdings muss nach spanischer Auffassung das Fahrzeug als Umzugsgut auch mindestens 6.000km auf dem Tacho haben, sonst sind die Gebühren trotzdem fällig.

Besitznachweis: Kaufvertrag.
Altersnachweis: (zusätzlich) mindestens 6.000km gefahren.

Soviel vorab. Ich arbeite gerade an einer umfassenden Information dazu, aber das wird noch etwas dauern.
___________

Geändert von Auditor (02.06.2008 um 13:22 Uhr).
Mit Zitat antworten