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Alt 31.05.2008, 10:57
den15 den15 ist offline
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den15 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Auto als Umzugsgut

Hallo,

schon oft besprochen.
Ein Auto kann als Umzugsgut eingeührt werden, wenn es min. 6 Monate auf
mich zugelassen ist.
Nun meine Frage:

Muss das Auto in D min. 6 Monate angemeldet sein (Steuern und Versicherung) oder ist es ausreichend, wenn ich min. 6 Monate im Fahrzeugbrief als Eigentümer
eingetragen bin (z.B. ein Auto was mir schon länger als 6 Monaten gehört aber
zur Zeit stillgelegt ist)

Vielen Dank
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