Auto als Umzugsgut Hallo,
schon oft besprochen.
Ein Auto kann als Umzugsgut eingeührt werden, wenn es min. 6 Monate auf
mich zugelassen ist.
Nun meine Frage:
Muss das Auto in D min. 6 Monate angemeldet sein (Steuern und Versicherung) oder ist es ausreichend, wenn ich min. 6 Monate im Fahrzeugbrief als Eigentümer
eingetragen bin (z.B. ein Auto was mir schon länger als 6 Monaten gehört aber
zur Zeit stillgelegt ist)
Vielen Dank |