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Alt 14.05.2008, 10:54
mac08151 mac08151 ist offline
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Ich mache hier keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.

Ich bin nur Gynäkologe und wies darauf hin, was ein "Rechtsexperte" dazu schrieb.
Lest einfach genau durch, was er schrieb.

...aber wahrscheinlich wird wieder einfach gelöscht und plattgemacht, obwohl es auch andere Möglichkeiten gäbe, sich rechtsreu zu verhalten.
Wenn gelöscht wird, kann keiner mehr lesen, dass die "Rechtsauffassung" des Threaderöffners hinsichtlich des Urheberrechtes unhaltbar ist.
Was die Leistungsschutzrechte der Musiker angeht, sieht es vielleicht anders aus, aber keiner von uns weiss ja, welche Aufnahmen der gute Mann verwendet.
Zitat:

Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens sagt:

Fazit

Es ist noch eine Weile hin, bis die ersten Songs von Elvis Presley, Bill Haley oder den Beatles legal über eDonkey, Kazaa, BitTorrent oder einen hypermodernen Nachfolger der P2P-Netze getauscht werden dürfen. Erst wenn Leistungsschutzrechte und Urheberrechte erloschen sind, ist ein Song gemeinfrei. Dies dauert bis mindestens 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten/Texters beziehungsweise 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Musikstückes.

Vor Gericht ist es wie auf hoher See! Unter Juristen gibt es immer mehrere Meinungen, in Foren kann das auch passieren, aber immer seltener, weil die Betreiber das nicht möchten!

Geändert von mac08151 (14.05.2008 um 11:28 Uhr).
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