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Alt 14.05.2008, 10:44
mac08151 mac08151 ist offline
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Och,

dann weisen wir doch einfach mal auf folgendes hin.

Aus netzwelt.de - Computernews, Testberichte, Software und MP3 Downloads

Zitat:
Wenn Urheber- und Leistungsschutzrechte bei Musikstücken erlöschen

Abgelaufenes Copyright:
Kostenloser Song-Download erlaubt?


Christoph Scholl

Bereits 2004 geisterten erste Meldungen durch die Medien, dass bei alten Songs von Elvis Presley, Bill Haley, den Beatles und anderen bekannten Künstlern ab 2005 nach und nach die Urheberrechte verfallen. Oft wollte man glauben, die Songs könnten in dem Fall kostenlos und völlig legal aus dem Internet - beispielsweise aus einer Tauschbörse - geladen werden.

In der Realität sieht dies jedoch etwas anders aus. Was es mit den Urheberrechten auf sich hat, was Leistungsschutzrechte sind und was Musikfans nach Ablauf dieser Rechte mit den Songs machen dürfen, hat netzwelt einmal zusammengefasst.

Urheberrecht: Komponisten und Texter wollen auch ihr Geld

Unser Rechtsexperte

Rechtsexperte: Christian Solmecke

Rechtsanwalt Christian Solmecke ist in der Kanzlei WILDE & BEUGER tätig. Sein Aufgabengebiet umfasst Computer- /IT-Recht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Steuerrecht. Solmecke ist Mitglied bei der Gesellschaft für Urheberrechte (GRUR) und war bis 2004 auch freier Journalist und Radiomoderator (u.a. WDR). Im Rahmen des EULISP-Programms hat er sich in Hannover und Belgien auf Computerrecht spezialisiert.

Wer heute einen Song im CD-Laden oder im Internet kauft, sorgt damit nicht nur dafür, dass die Plattenbosse und Rockstars immer genug Butter auf dem Brot haben. Der Preis für einen Download-Song oder eine Maxi-CD setzt sich vielmehr aus einer Vielzahl von Einzelteilen zusammen - unter anderem auch den Tantiemen für die Komponisten und Texter des Songs.

Diese sind schließlich nicht immer mit den Interpreten gleichzusetzen. Wenn Robbie Williams zum Beispiel mal wieder einen Hit in den Charts hat, verdient nicht nur der Frauenschwarm an den CD-Verkäufen, sondern unter anderem auch dessen Songwriter Stephen Duffy. Dessen Rechte an den von ihm komponierten Songs sind im Urheberrecht festgehalten.

In Deutschland ist automatisch jeder komponierte Song (genauso wie jedes Foto, Gemälde oder Buch) urheberrechtlich geschützt. Ein besonderer Antrag zum Schutz der Musik oder des Textes muss nicht gestellt werden. Durch das Urheberrecht geschützt ist zunächst einmal die komponierte Musik und der Text des Songs. So kann sich Stephen Duffy sicher sein, dass er an allen Robbie Williams-Songs, die er geschrieben hat und die in Deutschland verkauft werden, etwas mitverdient.


LESEN SIE UNBEDINGT WEITER....

Geändert von mac08151 (14.05.2008 um 10:50 Uhr).
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