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Alt 03.04.2008, 08:09
Vilaflor Vilaflor ist offline
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Näschen,

ich kann verstehen, dass man sauer ist, falls man alles gut vorbereitet hat und später stimmt dann doch etwas Wesentliches nicht.
Wichtig ist dann zunächst eine unverzügliche Rüge vor Ort und eine Verhandlung zwischen den Vetragspartnern.
Hast Du denn trotz der Mängel alles bezahlt? Hast Du möglicherweise eine Frist zur Behebung der Mängel gesetzt und die Ablehnung der weiteren Entgegennahme der Leistung angedroht?
Wurden Beweise gesichert?
War es zu dieser Zeit vielleicht so kalt, dass die Temperatur des Pools aus Wettergründen nicht einzuhalten war? (Beispiel: 20 Grad im Winter im Pool vor Spitzbergen).

Kannst Du uns vielleicht Photos einstellen?

Mein Escher, nicht Äscher, wird sich dann mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Bitte aber erst einmal Vorsicht mit der Behauptung, dass etwas bewusst nicht eingehalten wurde.
Lassen wir es doch lieber dabei, dass Du einen Mangel der Sache behauptest und wir sollten dann mal klären, was Du jetzt noch machen kannst.

Ich darf darauf hinweisen, dass selbst dann, wenn es Mängel gegeben haben sollte, eine öffentliche "Hinrichtung" der Firma nicht gerechtfertigt ist.
Es könnte ja sein, dass dies nur in einem Fall so war und Besucher sonst recht zufrieden sind.
Natürlich kommt es auch bei Ferienvermietungen mal zu Leistungsstörungen. Konzentrieren wir uns darauf, der Sache nachzugehen und die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.

Keep cool!


C.J.S./ Piratenmediator

Geändert von Vilaflor (03.04.2008 um 08:53 Uhr).
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