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Alt 30.03.2008, 10:09
Vilaflor Vilaflor ist offline
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lagaviota, das Landesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Regelung einstweilen nicht gilt, weil bis zur Entscheidung in der Hauptsache der Antragsteller schon pleite sein könnte.
Eine einstweilige Anordnung halte ich daher für richtig. Diesen vorbeugenden Rechtsschutz muss man gewähren. In Sachsen allerdings nur für Einraumkneipen, in dennen NUR der Wirt selbst arbeitet.

Freiwillig entschärft haben das aber die Bayern (Rauchen auf dem Oktoberfest).
Angeblich aus Sicherheitsgründen, Polizei und Feuerwehr in München sahen eine Gefahr.
Nun ja, es gibt ja viele Demokraten, die Bayern auch aus anderen Gründen für latent gefährlich halten. Vor allem die bayerische Polizei!

Salu2


M.d.A./Warum atmend die anderen auch meinen Rauch ein? Das muss nicht sein, es gibt doch ganz unauffällige Gasmasken.

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Geändert von Vilaflor (30.03.2008 um 10:15 Uhr).
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