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Alt 23.03.2008, 22:42
susanfasnia susanfasnia ist offline
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susanfasnia befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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vielen dank für eure schnellen antworten!
wenn ich das also richtig verstanden habe, kann ich durchaus meine "deutschen" vorlagen (in diesem fall die der ärztekammer nordrhein) benutzen und übersetzen, denn "inhalt ist nicht geregelt" - nur für die gültigkeit der patientenverfügung muss ich einen der drei "legalisierungsformen" einhalten. in diesem fall ist es wohl besser, alle dokumente gleich so verifizieren zu lassen, nicht wahr?
susanfasnia
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