Hola Tim,
Grüße in das Municipio de Altura.
Ein Blick in die "Bedingungen" der Firma macht mich etwas skeptisch.
- Das erforderliche Mindestalter zur Miete eines Leihwagens beträgt 25 Jahre
Das kann man nachvollziehen.
Aber dies?
- Von der Versicherung werden folgende Fälle nicht abgedeckt:
- Reifenpannen.
- Durch fahrlässige Verkehrsgefährdung verursachte Schäden.
- Schäden an Radfelgen und Reifen.
- Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln und Fernbedienungen.
Reifenpannen passieren schon mal, wer weiss schon, wer das fahrzeug vorher gefahren hat!
Fahrlässige Verkehrsgefährdungen passieren auch schon mal, sie sind ja
Ursache für die allermeisten Unfälle.
Das würde ich gerne abgesichert sehen.
Etwas anderes gilt sicher für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, die ja bei der Vollkasko regelmässig nicht versichert sind.
Mir wären diese Bedingungen etwas zu eng.
Salu2
C.J.S./Häufig fahrlässig im Verkehr, aber unfallfrei, weil die Frauen auch aufpassen.