Gunnar, das ist ja das Schöne an der Meinungsfreiheit. Jeder nutzt sie so, wie er will und kann. Die grundgesetzlich garantierte
Meinungsäußerungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 GG) ist aber nicht schrankenlos (Artikel 5 Absatz 2 GG). Die Meinungsfreiheit kann danach durch
allgemeine Gesetze, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und durch das Recht der persönlichen Ehreeingeschränkt werden
Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft „eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt“. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung sei dieses Recht konstitutiv, denn es ermögliche erst die ständige geistige Auseinandersetzung. Es sei in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.
Deshalb ist es nicht richtig, die sachliche Reichweite von Artikel 5 Absatz 1 GG schon durch
jedes einfache Gesetz ohne weiteres Hinterfragen einzuschränken. Die allgemeinen Gesetze müssten vielmehr in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und interpretiert werden. Sein besonderer Wertgehalt, nämlich die grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen muss gewahrt bleiben.
Es finde daher eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die „allgemeinen Gesetze“ zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlichen demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen.
BVerfGE 7, 198 (15. Januar 1958 - 50 Jahre her!!!!)
Innerhalb dieser Grenzen will ich mich Dritten gegenüber bewegen.
Ich gestehe anderen aber einen weiteren Begriff der Meinungsfreiheit zu.
Mich kannst Du z.B. auch
beleidigen, was ja ein Verstoß gegen das allgemeine Gesetz des § 185 StGB wäre. Ich würde nichts unternehmen.
Du darfst das, wenn Du nicht anders kannst.
Da bin ich ganz bei Voltaire.
Zitat:
Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Unser Mitstreiter "Gokliya" schrieb dazu woanders einmal sehr treffend:
Zitat:
Konkret bedeutet dies nicht nur zu akzeptieren, dass “religiös Verirrte“, “politisch Irrende“, “Pädophile“, “Kommunisten“, “Terroristen” und sonstige Feindbilder, z.B. der nette Vilaflor, ihre Freiheit in ihrem Sinne nutzen, sondern auch die Kräfte auszuhalten die frei werden, wenn verhasste Meinungen mit der eigenen kollidieren. Wer das nicht kann oder will, braucht dies nicht zu tun. Er soll dann allerdings auch nicht von Freiheit sprechen. Denn wer in ihr etwas anderes sucht als Freiheit, ist zum Dienen geboren. |
Lass doch die Gedanken
frei und mache nicht
unnötig Einschränkungen. Das
freie Spiel der Meinungen ist doch für die Leser auch ganz wichtig. Jeder soll sagen, was er denkt und keiner darf sich erlauben, die Meinung des anderen als solche für unzulässig zu erklären.
Das ist mein Standpunkt zum Thema.
Andere mögen es anders sehen.
Das GG hat es etwas enger geregelt, aber die allgemeinen Gesetze müssen ja immer auch die Bedeutung der Meinungsfreiheit zutreffend würdigen.
Dir, lieber Gunnar, scheinen aber offenbar
bestimmte Meinungen oder
bestimmte Verfasser nicht zu gefallen.
Danach kannst Du natürlich auch handeln.
O.K., mich stört das nicht, denn es ist ja für die Bewertung des Meinungsäussernden durch die Öffentlichkeit wichtig.
Auf meine Argumente zur konkreten Sache bist Du ja fast gar nicht eingegangen. Auch gut!
Du bist aber nun einmal Ursache im Sinne einer conditio sine qua non. Lies bitte nochmal nach, was Du schriebst. Du durftest das natürlich, aber dadurch hast Du das Theman hier eingeführt.
Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen.
Meinungsfreie Grüße
M.d.A/Gokliya lebt!