Mich hat ein Forumsteilnehmer per PM angesprochen, daß er derzeit ALG (Arbeitslosengeld) beziehe und zudem eine Immobilie hier gekauft hätte. Ob er sich jetzt schon als Resident melden könnte oder erst wenn er kein Geld mehr vom Staat bekäme und ob's da Probleme gäbe...
Da das Thema glaub' ich von breiterem Interesse sein kann, stell' ich's mal anonymisiert ins Forum.
1. Ein Empfänger von ALG hat derzeit noch einen gesetzlichen Anspruch auf 21 Tage Jahresurlaub (ob der auch ethisch im Hinblick auf das ihn alimentierende Gemeinwesen besteht, darf bezweifelt werden und dieser Anspruchsteil wird wohl auch in Kürze wegfallen). Der Urlaub muß vorab angemeldet werden, wird der Leistungsempfänger bei unangemeldeten Urlauben "ertappt", gibt's Leistungskürzungen bis hin zur Sperre.
2. Ein Empfänger von ALG darf nach Abstimmung mit seiner Arbeitsagentur auf eigene Initiative Arbeit im Ausland suchen, er bekommt sogar einen Flug bezahlt. Die Leistungen werden im Wesentlichen weitergewährt, alles andere vor Ort ist Sache de Leistungsempfängers. Nach 90 Tagen muß die Rückkehr und Rückmeldung erfolgen, sonst ist der Leistungsanspruch kategorisch auf Jahre hinaus weg.
3. Die deutschen Finanzämter haben aufgrund bilateraler Abkommen mit Spanien jederzeit vom PC jedes berechtigten Mitarbeiters aus direkten Zugriff auf die Daten der spanischen Eigentumsregister - es ist kein Amtshilfeverfahren nötig und die Kerle dort sind "findig" und schon zehntausendfach "fündig" geworden.
4. Neben dem Glückwunsch zur eigenen Immobilie kommt da auch sofort die Frage "ähem, wie haben Sie denn das bezahlt?" und manch ein Immobilienbesitzer hat sich von seinem Häusle wieder trennen müssen, um die Steuernachforderungen und Bußen der dt. Behörden zu begleichen.
5. Ob es interdisziplinäre Verflechtungen von Fiskus und Arbeitsverwaltung gibt, kann ich nicht sagen, schließe es aber zumindest für die Zukunft nicht aus. Und dann steht für immobilienkaufende ALG-Empfänger wohl der STRAF-Tatbestand des Leistungsbetruges im Raum...
6. Ach ja, hatt' ich ganz vergessen: "Residencia". Sie steht mit dem Vorgenannten nicht im Zusammenhang, entscheidend ist für die Frage der Weitergewährung von ALG, ob der "Kunde" (so heißt das ja jetzt) für die Arbeitsvermittlung auch tatsächlich zur Verfügung steht - täglich und vor Ort.
Die Residencia muß übrigens beantragt werden, ein trotz einiger Vereinfachungen immer noch ziemlich sperriges und über Monate laufendes Verfahren. "Gemeldet" wird die Wohnsitznahme in einem Ayuntamiento und dieser Akt heißt "empadronamiento". Beide Vorgänge werden von den spanischen Behörden nicht ins Heimatland des Betreffenden gemeldet. editiert von: sanmiguel, 03.09.2006, 18:56 Uhr [addsig] |